Bücher u.a. zum Thema: Blasensprung
Das Ungeborene ist von einer Blase zum Schutz umgeben.
Sinnvollerweise zerspringt die Blase erst zum Zeitpunkt der Geburt. In seltenenen Fällen zerspringt die Blase unter der Schwangerschaft. In der Regel bedeutet das den Tod des Ungeborenen. Zum Thema vorzeitiger Blasensprung gibt es Selbsthilfegruppen für Betroffene:
Diese Gruppe soll zum Austausch von Frauen dienen, die ein oder mehrere Kinder durch vorzeitigen Blasensprung verloren haben. Haben die Ärzte Ursachen gefunden? Welche Untersuchungen wurden vorgenommen? Was wird in einer neuen Schwangerschaft getan, um dem vorzeitigen Blasensprung vorzubeugen?
http://de.groups.yahoo.com/group/blasensprung/
Nachdem ein frühzeitiger Blasensprung in mangelhafter medizinische Versorgung begründet sein kann, darum füge ich diesen Link dazu:
http://www.ra-kotz.de/schwangerschaft1.htm
Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein
Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org
Hier könnte Ihre Selbsthilfegruppe zum Thema stehen.
In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:
Österreich: www.rechtsanwaelte.at www.docanddoc.at - für Ärzte im Internet www.beratungstellen.at www.bestHELP.at www.bestMED.at www.coaching.cc www.ergotherapeuten.at www.kunsttherapie.at www.lebensberatung.at www.logopaeden.at www.mediation.info
www.musiktherapie.at www.physiotherapie.at www.politiker.at www.psychologen.at www.psyonline.at www.selbsthilfe.at
www.supervision.at www.training.at
beachten Sie bitte unsere Übersetzungshinweise
Unser Impressum, unsere Ansprechpartner sowie die Daten zu unserer Bankverbindung finden Sie unter www.sonnenstrahl.org!